§10 Kassenprüfung
Satzung (als pdf-Dokument)
In der Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenprüfer zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, die Rechnungsbelege, die ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen und in der Jahresmitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu berichten.